Sozialer Bereich


  • Gewährung von Zuschüssen, wenn aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht geholfen werden kann, z. B. Beschaffung von Hausrat, Bekleidung in Ausnahmefällen, Freizeit- und Erholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche (Anträge sind von zuständigen Fachdiensten der Stadt Neumünster bzw. entsprechenden sozialen Einrichtungen zu stellen.)
  • Zuschüsse für Klassenfahrten (Anträge sind über die jeweilige Schule zu stellen.)
  • Unterstützung für Maßnahmen/Projekte von Vereinen, Verbänden, Selbsthilfegruppen etc.