- Der ehemalige Geschäftsmann Dr. Hans Hoch, 1981 im Alter von 70 Jahren verstorben, vermachte seiner Heimatstadt Neumünster den größten Teil seines Vermögens, u. a. ein Wohn- und Geschäftshaus sowie eine Parkplatzfläche in Neumünster, die im Wege des Erbbaurechts vergeben sind. Er verfügte, das Vermögen in eine nach ihm benannte Stiftung einzubringen.
- Die Dr. Hans Hoch Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Neumünster. Sie wurde im Jahr 1983 gegründet. Die Stiftungsaufsicht obliegt dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein.
- Die Überschüsse des Stiftungsvermögens sind zur Unterstützung wirtschaftlich bedürftiger Personen, insbesondere in Einrichtungen der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens, an entsprechende Einrichtungen und Organisationen (sozialer Bereich) und zur Förderung junger begabter Künstler (kultureller Bereich) zu verwenden.
Verwaltet wird die Stiftung von der Stadt Neumünster im Fachdienst Haushalt und Finanzen. Der Vorstand der Stiftung besteht aus dem für das Sozial- und Kulturwesen zuständigen Stadtrat (1. Vorsitzender) und dem Oberbürgermeister (2. Vorsitzender). Für den sozialen und kulturellen Bereich gibt es Beiräte. Der Sozialbeirat setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Sozial- und Gesundheitsausschusses und der Kulturbeirat aus den Mitgliedern des Schul-, Kultur- und Sportausschusses der Stadt Neumünster.
Eine Förderung durch die Dr. Hans Hoch Stiftung ist ortsgebunden, das heißt ausschließlich Neumünsteraner Personen bzw. Projekten vorbehalten.